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title: "KFZ-Verbandskasten"
url: https://verbandsstoffe.at/kategorie/kfz-verbandskasten
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site: "Wagner Verbandstoffe Großhandel"
language: de-AT
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# KFZ-Verbandskasten

Autoapotheken und Verbandtaschen für Kraftfahrzeuge: ÖNORM V 5101:2026 für mehrspurige und ÖNORM V 5100 für einspurige Fahrzeuge, dazu Kombitaschen nach DIN 13164 und DIN 13167 – für PKW, LKW, Bus, Motorrad und Moped in Österreich.

## Produkte (5)

| Produkt | Artikelnummer | Preis inkl. USt | Verfügbarkeit |
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| [Motorrad Verbandtasche nach ÖNORM V 5100 - für einspurige Kraftfahrzeuge](https://verbandsstoffe.at/produkt/motorrad-verbandtasche-oenorm-v-5100) | VRTP-46 | ab 18,90 € | Auf Lager |
| [Mini Verbandtasche Motorrad](https://verbandsstoffe.at/produkt/mini-verbandtasche-motorrad) | 836 | 9,00 € | Auf Lager |
| [Mini 3 in 1 Verbandtasche/ Kombitasche](https://verbandsstoffe.at/produkt/mini-3-in-1-verbandtasche-kombitasche) | 699 | 22,80 € | Auf Lager |
| [Autoverbandkasten nach KFG § 102 Abs. 10](https://verbandsstoffe.at/produkt/autoverbandkasten-nach-kfg-102-abs-10) | VRTP-26 | ab 11,88 € | Auf Lager |
| [Auto Verbandskasten ÖNORM V 5101:2026](https://verbandsstoffe.at/produkt/auto-verbandskasten-oenorm-v-5101) | VRTP-25 | ab 29,88 € | Auf Lager |

## Verbandskasten fürs Auto: Autoapotheke nach ÖNORM V 5101:2026

Der Verbandskasten fürs Auto – in Österreich auch Autoapotheke genannt – gehört in jedes Fahrzeug. Die ÖNORM V 5101 beschreibt die Erste-Hilfe-Ausstattung für mehrspurige Kraftfahrzeuge, also PKW, Kombi, Transporter, LKW und Busse. Die aktuelle Ausgabe ÖNORM V 5101:2026-03 wurde am 15. März 2026 veröffentlicht und löst die Fassung aus dem Jahr 2011 ab. Bei Wagner Verbandstoffe erhalten Sie Ihre Autoapotheke bereits mit dem Inhalt nach der neuen Ausgabe.

Neu aufgenommen wurden FFP2-Masken und Desinfektionstücher, die den Schutz des Ersthelfers verbessern. Die Zahl der Einmal-Notfallbeatmungshilfen wurde von einer auf zwei erhöht. Der übrige Umfang bleibt im Kern erhalten: Dreiecktücher, sterile Wundkompressen, ein Verbandtuch, Verbandpäckchen, elastische Mullbinden, Pflaster, Schutzhandschuhe nach ÖNORM EN 455, eine Rettungsdecke und eine Erste-Hilfe-Schere nach ÖNORM K 2121.

## KFG § 102 Abs. 10: die gesetzliche Mitführpflicht in Österreich

Das österreichische Kraftfahrgesetz verpflichtet den Lenker in § 102 Abs. 10, auf Fahrten Verbandzeug mitzuführen, das zur Wundversorgung geeignet, in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist. Diese Pflicht gilt für Kraftfahrzeuge allgemein – also auch für einspurige wie Motorrad und Moped. Nur die zusätzliche Pflicht zu Warndreieck und Warnweste ist im Gesetz auf mehrspurige Fahrzeuge beschränkt.

Das Gesetz nennt bewusst keine bestimmte Norm. Die ÖNORM V 5101 ist damit nicht gesetzlich vorgeschrieben, gilt aber als anerkannter Standard und erfüllt die Anforderung zuverlässig. Wer einen normgerecht bestückten Verbandkasten mitführt, ist auf der sicheren Seite. Wird bei einer Kontrolle gar kein oder offensichtlich unbrauchbares Verbandzeug vorgefunden, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung – die Höhe der Strafe legt die Behörde fest.

## Motorrad und Moped: ÖNORM V 5100 und DIN 13167

Für einspurige Kraftfahrzeuge – Motorräder, Mopeds und Roller – ist die ÖNORM V 5100 der passende österreichische Standard. Auch sie wurde am 15. März 2026 neu aufgelegt. Der Umfang ist kompakter als beim Auto und auf den knappen Stauraum unter Sitzbank oder im Topcase abgestimmt: Dreiecktücher, sterile Wundkompressen, ein Verbandpäckchen, eine elastische Mullbinde, Schutzhandschuhe, eine Notfallbeatmungshilfe, eine Rettungsdecke und eine Erste-Hilfe-Schere. FFP2-Masken sind – anders als bei den mehrspurigen Fahrzeugen nach V 5101 – im Umfang der V 5100 nicht vorgesehen.

Daneben finden Sie bei uns kompakte Motorradtaschen nach der deutschen Norm DIN 13167. Sie erfüllen die gesetzliche Anforderung des KFG ebenfalls, fallen im Umfang aber kleiner aus als die österreichische V 5100 – wer den vollen heimischen Standard möchte, greift zur V-5100-Tasche. Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge – für sie gilt die Mitführpflicht des KFG nicht. Wer trotzdem vorsorgen möchte, findet Fahrradverbandtaschen bei uns unter [Taschen & Rucksäcke](https://verbandsstoffe.at/kategorie/taschen-rucksaecke).

## Haltbarkeit, Ablaufdatum und Austausch

Sterile Bestandteile eines Verbandskastens sind in der Regel rund fünf Jahre haltbar. Das Datum ist auf den Einzelverpackungen aufgedruckt, meist auf Wundkompressen und Verbandpäckchen – nicht auf der Box selbst. Es stammt vom Hersteller, nicht aus dem Gesetz: Das KFG kennt kein Ablaufdatum für Verbandzeug.

Ein bloß abgelaufener Verbandskasten ist deshalb nach Auskunft des ÖAMTC nicht für sich strafbar. Beanstandet wird, wenn das Verbandzeug nicht mehr zur Wundversorgung geeignet oder die Verpackung beschädigt ist. Trotzdem gilt: Nach Ablauf ist die Sterilität nicht mehr gewährleistet – ein Austausch ist die vernünftige Entscheidung. Ein guter Anlass zur Kontrolle ist der Reifenwechsel im Frühjahr und Herbst. Ausführliche Hinweise finden Sie in unserem Ratgeber zum Verbandskasten-Ablaufdatum.

## Interessante Ratgeber

- [KFZ Verbandskasten nach ÖNORM V 5101:2026 – Was ist neu?](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/kfz-verbandskasten-onorm-v-5101)
- [Motorrad Verbandskasten nach ÖNORM V 5100](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/motorrad-verbandskasten-onorm-v-5100)
- [KFG § 102 - Gesetzliche Vorschriften für Verbandszeug](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/kfg-102-verbandszeug-vorschriften)
- [Verbandskasten Ablaufdatum & Haltbarkeit](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/verbandskasten-ablaufdatum)

## Häufig gestellte Fragen zum KFZ-Verbandskasten

**Ist ein Verbandskasten im Auto in Österreich Pflicht?**

Ja. Nach KFG § 102 Abs. 10 muss der Lenker auf Fahrten Verbandzeug mitführen, das zur Wundversorgung geeignet, in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist. Die Pflicht gilt für Kraftfahrzeuge allgemein, also auch für Motorrad und Moped – nur Warndreieck und Warnweste sind auf mehrspurige Fahrzeuge beschränkt. Eine bestimmte Norm schreibt das Gesetz nicht vor.

**Was ist neu an der ÖNORM V 5101:2026?**

Die am 15. März 2026 veröffentlichte Ausgabe ÖNORM V 5101:2026-03 ersetzt die Fassung von 2011. Neu aufgenommen wurden FFP2-Masken und Desinfektionstücher zum Schutz des Ersthelfers, außerdem wurde die Zahl der Einmal-Notfallbeatmungshilfen von einer auf zwei erhöht. Der übrige Umfang – Dreiecktücher, Kompressen, Verbandtuch, Binden, Pflaster, Schutzhandschuhe, Rettungsdecke und Erste-Hilfe-Schere – bleibt im Kern erhalten. Auch die ÖNORM V 5100 für einspurige Fahrzeuge wurde am selben Tag neu aufgelegt.

**Muss ich meinen alten Verbandskasten nach ÖNORM V 5101:2011 jetzt austauschen?**

Nein. Die Ausgabe 2011 wird erst am 15. März 2028 zurückgezogen – das betrifft aber die Umstellung von Herstellung und Handel, nicht Sie als Lenker. Eine gesetzliche Nachrüstpflicht entsteht daraus nicht, denn das KFG verlangt geeignetes Verbandzeug und verweist auf keine Norm. Steht ohnehin ein Ersatz an, weil das Material abgelaufen ist, lohnt sich der direkte Griff zur Ausgabe 2026.

**Gilt ein deutscher Verbandskasten nach DIN 13164 in Österreich?**

Das KFG schreibt keine bestimmte Norm vor, sondern verlangt geeignetes, staubdicht und geschützt verpacktes Verbandzeug. Ein nach DIN 13164 bestückter Kasten kann diese Anforderung erfüllen. Die ÖNORM V 5101 ist jedoch der auf österreichische Verhältnisse abgestimmte Standard und in der Ausgabe 2026 umfangreicher – wer bei einer Kontrolle keine Diskussion möchte, fährt mit der ÖNORM-Variante am ruhigsten. Für Motorräder ist das Gegenstück zur DIN 13167 die ÖNORM V 5100.

**Wie lange ist ein KFZ-Verbandskasten haltbar?**

Sterile Bestandteile wie Wundkompressen und Verbandpäckchen sind in der Regel rund fünf Jahre haltbar; das genaue Datum steht auf den Einzelverpackungen, nicht auf der Box. Es ist eine Herstellerangabe – das KFG kennt kein Ablaufdatum. Ein abgelaufener Kasten ist laut ÖAMTC für sich nicht strafbar, beanstandet wird unbrauchbares oder beschädigt verpacktes Material. Prüfen Sie das Datum am besten beim Reifenwechsel gleich mit.

**Brauche ich für Motorrad oder Moped einen Verbandskasten?**

Ja. Die Mitführpflicht nach KFG § 102 Abs. 10 gilt für Kraftfahrzeuge und damit auch für einspurige. Der passende österreichische Standard ist die ÖNORM V 5100, die am 15. März 2026 ebenfalls neu aufgelegt wurde – der Umfang ist kompakter als beim Auto und passt unter die Sitzbank oder ins Topcase. FFP2-Masken sind darin nicht vorgesehen, anders als beim Verbandskasten fürs Auto nach V 5101.

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