---
title: "Defibrillator-Pflicht in Österreich"
url: https://verbandsstoffe.at/ratgeber/defibrillator-pflicht-oesterreich
type: article
updated: 2026-09-30
site: "Wagner Verbandstoffe Großhandel"
language: de-AT
---

# Defibrillator-Pflicht in Österreich

Veröffentlicht: 2026-09-30 · Aktualisiert: 2026-09-30 · Fachlich geprüft von Grazyna Wagner (Geschäftsführung, Wagner Verbandstoffe Großhandel)

Nein, eine allgemeine Defibrillator-Pflicht gibt es in Österreich nicht. Jeder Betrieb braucht Erste-Hilfe-Material und ausgebildete Ersthelfer - ein AED ist nur in Sonderfällen vorgeschrieben, etwa in bestimmten Arztpraxen. Neu seit 1. September 2026: Wer einen AED beruflich oder gewerblich betreibt, muss ihn regelmäßig prüfen lassen. Hier lesen Sie, was für Sie gilt und worauf Sie achten sollten.

## Ist ein Defibrillator in Österreich Pflicht?

**Kurz gesagt: nein.** Weder das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ([§ 26 ASchG](https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40079666/NOR40079666.html)) noch die Arbeitsstättenverordnung schreiben einen Defibrillator vor. Verlangt werden Erste-Hilfe-Material und Menschen, die im Notfall helfen können.

Pflicht wird ein Gerät nur in **Sonderfällen**: in bestimmten Arztpraxen, in Stadien der höchsten Fußball-Liga oder wenn die Behörde es vorschreibt - etwa auf Baustellen mit besonderen Gefahren ([§ 31 Abs. 7 BauV](https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40112426/NOR40112426.html)). Ein AED ergänzt die Erste Hilfe im Betrieb, er ersetzt sie nicht.

## Was im Betrieb tatsächlich Pflicht ist

Diese drei Dinge muss jeder Betrieb haben - ein Defibrillator gehört nicht dazu:

- **Erste-Hilfe-Material:** passend zur Zahl der Beschäftigten und zu den Gefahren im Betrieb, geschützt aufbewahrt, leicht erreichbar und gekennzeichnet (§ 39 AStV).
- **Ersthelfer ([§ 40 AStV](https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40109329/NOR40109329.html)):** Bis 19 Beschäftigte reicht eine Person, ab 20 braucht es zwei und für je 10 weitere Beschäftigte eine mehr. In Büros ist es großzügiger: eine Person bis 29 Beschäftigte, zwei ab 30, danach eine mehr je 20 weitere. Es zählt, wie viele Menschen regelmäßig gleichzeitig vor Ort arbeiten.
- **Ausbildung:** Ersthelfer brauchen einen Kurs mit mindestens 16 Stunden; in Kleinbetrieben mit bis zu 4 Beschäftigten reichen laut Arbeitsinspektion 8 Stunden. Aufgefrischt wird alle 4 Jahre mit 8 Stunden oder alle 2 Jahre mit 4 Stunden.

Denken Sie auch an Schichtbetrieb, Urlaub und Krankenstände - es sollten immer genug Ersthelfer anwesend sein. Details erklärt die [Arbeitsinspektion](https://www.arbeitsinspektion.gv.at/arbeitsschutz/allgemeines_praevention/erst-helfer_innen_personen_brandbekaempfung/Ersthelfer_innen.html), alles zur Ausstattung unser [Ratgeber zur Ersten Hilfe im Betrieb](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/erste-hilfe-ausstattung-betriebe).

## Wann sich ein Defibrillator trotzdem lohnt

Bei einem Herzstillstand durch Kammerflimmern zählt jede Minute: Laut den [ERC-Leitlinien 2025](https://www.erc.edu/media/wrhj5sye/gl2025-04-bls-e.pdf) sinkt die Überlebenschance mit jeder Minute bis zum ersten Schock um **3 bis 6 Prozent**. Bis der Rettungsdienst eintrifft, vergehen oft wertvolle Minuten - ein Gerät vor Ort kann diese Zeit überbrücken.

Ein eigenes Gerät lohnt sich vor allem hier:

- Betriebe mit Kundenverkehr oder großem Gelände
- Sportstätten, Schulen und öffentliche Gebäude
- Orte, an denen der Rettungsdienst oder der nächste öffentliche AED weit weg ist

Die ERC-Leitlinien empfehlen, Defibrillatoren gut sichtbar und rund um die Uhr zugänglich aufzustellen. Wie Sie Standort, Budget und Schulung planen, zeigt unser Ratgeber [Defibrillator für Betriebe](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/defibrillator-fuer-betriebe). Holen Sie dafür auch Arbeitsmedizin und Sicherheitsfachkraft ins Boot.

## Sonderfälle: Vereine, Ordinationen, Schulen und Gemeinden

**Sportvereine:** Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Es kommt auf Sportart, Liga und die Auflagen für Anlage oder Veranstaltung an. Ein Beispiel: Die [Stadionbestimmungen der Fußball-Bundesliga](https://cdn.bundesliga.at/downloads/2025-12-04/BL1-Stadionbestimmungen_ab-03122025.pdf) verlangen in der höchsten Spielklasse für jedes Stadion einen Erste-Hilfe-Posten mit Defibrillator. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrem Verband nach.

**Arztpraxen:** Hier gibt es tatsächlich eine Pflicht - je nach Fachgebiet. Die [Qualitätssicherungsverordnung 2024](https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2024/111/P25/NOR40261731) regelt die Notfallausstattung von Ordinationen; laut [Anlage 1](https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40261755/II_111_2024_Anlage_1.pdf) gehört ein Defibrillator etwa in internistische und kardiologische Praxen.

**Schulen, Pflegeheime und Gemeinden:** Eine bundesweite Pflicht ist uns nicht bekannt (Stand September 2026). Vorgaben können aber vom Träger, aus dem Landesrecht oder aus einem Bescheid kommen. Tipps für Geräte im öffentlichen Raum gibt unser [Ratgeber für Gemeinden und Vereine](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/defibrillator-gemeinde-verein).

## Neu seit September 2026: Prüfpflicht für Defibrillatoren

Bisher galt die [Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBV)](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005279) nur für Spitäler, Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen. Seit **1. September 2026** gilt sie auch überall dort, wo Medizinprodukte beruflich oder gewerblich betrieben werden - das betrifft viele Betriebe mit eigenem AED. Defibrillatoren sind in der Verordnung ausdrücklich genannt.

Fällt Ihr Standort darunter, kommt Folgendes auf Sie zu:

- **Regelmäßige Prüfung:** Der AED wird wiederkehrend sicherheitstechnisch geprüft. Wie oft, gibt der Hersteller vor - sonst legt es eine Fachperson fest, bei Defibrillatoren zwischen 6 und 24 Monaten. Danach bekommt das Gerät eine Kennzeichnung mit dem nächsten Termin.
- **Eingangsprüfung bei neuen Geräten:** bevor der AED am Standort in Betrieb geht. Liegt ein detailliertes Messprotokoll des Herstellers oder Lieferanten bei, genügen ein Blick auf Transportschäden und die Kennzeichnung.
- **Einweisung:** Wer mit dem Gerät zu tun hat, wird am konkreten Modell eingewiesen - schriftlich dokumentiert, mit Unterschrift.
- **Unterlagen:** Gerätedatei und Bestandsverzeichnis anlegen, Prüfprotokolle mindestens fünf Jahre aufheben.

**Übergangsfrist für bestehende Geräte:** War Ihr AED am 1. September 2026 schon in Betrieb und bleibt er über den 31. August 2027 hinaus im Einsatz, müssen Prüfung, Gerätedatei und Bestandsverzeichnis spätestens bis **31. August 2027** erledigt sein - früher, wenn das Prüfintervall es verlangt.

Schließt der Hersteller eine Prüfung ausdrücklich aus, ist zumindest eine Sichtprüfung nötig. Und ganz unabhängig von der MPBV gilt: Medizinprodukte sind nach Herstellerangaben instand zu halten ([§ 54 MPG](https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2021/122/P54/NOR40235604)) - also Statusanzeige kontrollieren, Elektroden und Batterie rechtzeitig tauschen.

Die Prüfung übernehmen wir für 139,90 € netto (167,88 € inkl. USt) je Gerät. Nennen Sie uns bei der Anfrage zur [Defibrillator-Prüfung](https://verbandsstoffe.at/defibrillator-stk-pruefung) einfach Hersteller und Modell.

## Haftung: Was, wenn beim Helfen etwas schiefgeht?

Wer im Notfall nicht hilft, macht sich strafbar ([§ 95 StGB](https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173623/NOR40173623.html)). Wer hilft, handelt in einer Ausnahmesituation - und das berücksichtigt auch das Recht: Laut einer rechtlich unverbindlichen [Information des Gesundheitsministeriums](https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/12936355_74835225/9297bfa3/BMSGPK%2520samt%2520Beilage.pdf) ist bei Laienhelfern „in der Regel kein allzu strenger Sorgfaltsmaßstab“ anzulegen.

Einen ausdrücklichen gesetzlichen Haftungsschutz für Ersthelfer gibt es in Österreich allerdings nicht; bei Verstößen gegen ganz grundlegende Erste-Hilfe-Regeln hält das Ministerium eine Haftung für möglich. Der AED hilft Ihnen dabei, richtig zu handeln: Er analysiert den Herzrhythmus und gibt nur dann einen Schock frei, wenn er nötig ist.

## Checkliste für einen einsatzbereiten AED

Bevor das Gerät an die Wand kommt, sollte das geklärt sein:

- **Standort:** gut sichtbar und erreichbar, solange jemand vor Ort ist.
- **Weg:** einmal vom entferntesten Arbeitsplatz zum Gerät und zurück gehen - mit Türen, Treppen und versperrten Bereichen.
- **Alle wissen Bescheid:** Jeder kennt den Standort, die Einweisungen sind erledigt und dokumentiert.
- **Eingangsprüfung:** erledigt und am Gerät vermerkt, sofern die MPBV für Sie gilt.
- **Zuständigkeit:** eine verantwortliche Person plus Vertretung, die Statusanzeige und Ablaufdaten im Blick behalten und Termine festhalten.

Elektroden halten bei unseren sechs Modellen laut Hersteller rund **zwei bis fünf Jahre**, Batterien rund **vier bis sechs Jahre** - maßgeblich ist das aufgedruckte Ablaufdatum. Nach jedem Einsatz kommen neue Elektroden hinein. Was das kostet, zeigt unser Ratgeber [Was kostet ein Defibrillator?](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/defibrillator-kosten)

## Wenn Sie sich für ein Gerät entscheiden

Jeder AED analysiert den Herzrhythmus selbst. Beim **Halbautomaten** drücken Sie nach Aufforderung die Schocktaste, der **Vollautomat** löst den Schock nach einer Ansage selbst aus.

Vergleichen Sie Bedienung, Einsatzort, Sprachen, Kinderfunktion und Folgekosten. Wir führen vier Halbautomaten und zwei Vollautomaten ab 989 € netto (1.186,80 € inkl. USt) - alle Modelle finden Sie unter [Defibrillatoren und Zubehör](https://verbandsstoffe.at/kategorie/defibrillatoren).

## AED für Betriebe, Gemeinden und Vereine - ab 989 € netto (1.186,80 € inkl. USt)

- [DefiSign LIFE AED Defibrillator - Halbautomat](https://verbandsstoffe.at/produkt/defisign-life-aed-defibrillator-halbautomat) – 1.366,80 € (Art. DEF-DEFISIGN-LIFE-HA)
- [Philips HeartStart HS1 Defibrillator - Halbautomat](https://verbandsstoffe.at/produkt/philips-heartstart-hs1-defibrillator-halbautomat) – 1.186,80 € (Art. DEF-PHILIPS-HS1-HA)
- [Primedic HeartSave Y Defibrillator - Halbautomat](https://verbandsstoffe.at/produkt/primedic-heartsave-y-defibrillator-halbautomat) – 1.294,80 € (Art. DEF-PRIMEDIC-Y-HA)
- [ZOLL AED Plus Defibrillator - Halbautomat](https://verbandsstoffe.at/produkt/zoll-aed-plus-defibrillator-halbautomat) – 1.414,80 € (Art. DEF-ZOLL-PLUS-HA)

## Häufige Fragen

**Ist ein Defibrillator in Österreich für Betriebe Pflicht?**

Nein. Vorgeschrieben sind Erste-Hilfe-Material und ausgebildete Ersthelfer, aber kein AED. Pflicht wird ein Gerät nur in Sonderfällen - etwa in bestimmten Arztpraxen, in Stadien der höchsten Fußball-Liga oder wenn es ein Bescheid vorschreibt.

**Ab wie vielen Mitarbeitern braucht ein Betrieb einen Defibrillator?**

Eine solche Grenze gibt es nicht. Die Zahl der Beschäftigten bestimmt nur, wie viele Ersthelfer Sie brauchen. Ob sich ein AED lohnt, hängt von Kundenverkehr, Wegen am Standort und davon ab, wie schnell der Rettungsdienst da ist.

**Hafte ich, wenn in meinem Betrieb kein Defibrillator vorhanden ist?**

Gegen das Arbeitsschutzrecht verstoßen Sie damit in der Regel nicht, weil es keinen AED vorschreibt. Anders ist es, wenn eine Sondervorschrift, ein Bescheid oder eine Verbandsregel ein Gerät verlangt. Gibt es in Ihrem Betrieb besondere Risiken, klären Sie die Ausstattung mit Arbeitsmedizin und Sicherheitsfachkraft. Zivilrechtliche Sorgfaltspflichten, etwa als Veranstalter, bleiben davon unberührt.

**Darf ein Laie einen AED verwenden?**

Ja, unbedingt. Defibrillatoren sind laut [gesundheit.gv.at](https://www.gesundheit.gv.at/krankheiten/erste-hilfe/wiederbelebung-erwachsene.html) für Laien sicher und einfach zu bedienen, und die ERC-Leitlinien 2025 betonen: Jeder kann einen AED verwenden. Das Gerät sagt Ihnen Schritt für Schritt, was zu tun ist, und gibt einen Schock nur frei, wenn er nötig ist.

**Brauchen Sportvereine in Österreich einen Defibrillator?**

Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Es kommt auf Sportart, Liga und die Auflagen für Anlage oder Veranstaltung an. Die Fußball-Bundesliga etwa verlangt in der höchsten Spielklasse einen Defibrillator im Erste-Hilfe-Posten jedes Stadions.

**Gilt für Ordinationen und Pflegeeinrichtungen etwas anderes?**

Für Arztpraxen ja, je nach Fachgebiet: Die Qualitätssicherungsverordnung 2024 schreibt zum Beispiel internistischen und kardiologischen Ordinationen einen Defibrillator vor. Für Pflegeeinrichtungen ist uns keine bundesweite Pflicht bekannt; Vorgaben können vom Träger oder aus dem Landesrecht kommen. Für vorhandene Geräte gilt in beiden Fällen die MPBV.

**Muss ein vorhandener Defibrillator regelmäßig geprüft werden?**

Ja, wenn er beruflich oder gewerblich betrieben wird - das regelt seit 1. September 2026 die MPBV. Wie oft, gibt der Hersteller vor; ohne Angabe sind es 6 bis 24 Monate. War das Gerät am 1. September 2026 schon in Betrieb, ist die erste Prüfung spätestens bis 31. August 2027 fällig - früher, wenn das Prüfintervall es verlangt.

**Gibt es in Österreich Förderungen für die Anschaffung eines AED?**

Ja, vereinzelt. Das Land Kärnten fördert Gemeinden mit bis zu 1.000 € je fix montierter Defisäule und bis zu 500 € je mobilem, frei zugänglichem Gerät. Der Österreichische Herzfonds übernimmt für öffentliche Einrichtungen die Hälfte des Kaufpreises, höchstens 500 €. Alles Weitere im Ratgeber [Defibrillator-Förderung in Österreich](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/defibrillator-foerderung-oesterreich).

## Weitere Ratgeber

- [Verbandskasten-Pflicht im Betrieb](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/erste-hilfe-ausstattung-betriebe)
- [Verbandskasten & Erste-Hilfe-Koffer](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/erste-hilfe-koffer-verbandskasten)
- [Inhaltverzeichnis für Verbandskästen nach ÖNORM Z 1020](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/verbandskasten-inhalt-onorm-z-1020)

Alle Ratgeber: https://verbandsstoffe.at/ratgeber · Lexikon: https://verbandsstoffe.at/lexikon

---
Wagner Verbandstoffe Großhandel, 5020 Salzburg, seit 1979 · https://verbandsstoffe.at · office@verbandsstoffe.at · +43 662 451042
