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title: "KFZ Verbandskasten nach ÖNORM V 5101:2026 – Was ist neu?"
url: https://verbandsstoffe.at/ratgeber/kfz-verbandskasten-onorm-v-5101
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updated: 2026-08-01
site: "Wagner Verbandstoffe Großhandel"
language: de-AT
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# KFZ Verbandskasten nach ÖNORM V 5101:2026 – Was ist neu?

Veröffentlicht: 2025-08-05 · Aktualisiert: 2026-08-01 · Fachlich geprüft von Grazyna Wagner (Geschäftsführung, Wagner Verbandstoffe Großhandel)

Am 15. März 2026 hat die ÖNORM V 5101:2026 die Ausgabe von 2011 abgelöst und den Auto-Verbandskasten unter anderem um FFP2-Masken, Desinfektionstücher und einen zweiten Beatmungsbehelf erweitert. Dieser Ratgeber zeigt den kompletten neuen Inhalt, stellt alte und neue Ausstattung in einer Tabelle gegenüber und erklärt, warum Sie Ihren Verbandskasten dank der Übergangsfrist bis 2028 nicht sofort tauschen müssen.

## Die ÖNORM V 5101:2026 – Neuer Standard für KFZ-Verbandskästen

Die ÖNORM V 5101 regelt die [Erste-Hilfe-Ausstattung](https://verbandsstoffe.at/kategorie/erste-hilfe) in mehrspurigen Kraftfahrzeugen (PKW, LKW, Busse) in Österreich. Am 15. März 2026 wurde die neue Ausgabe ÖNORM V 5101:2026-03 veröffentlicht, die die bisherige ÖNORM V 5101:2011 ersetzt.

Die alte Norm bleibt parallel bis zum **15. März 2028** gültig — es gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Die Überarbeitung passt den Inhalt an den aktuellen Stand der medizinischen Erstversorgung an und berücksichtigt die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie. Ziel ist ein verbesserter Selbst- und Fremdschutz bei Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Die ÖNORM V 5101 ist rechtlich nicht verpflichtend, gilt aber als anerkannter Industriestandard. Das Kraftfahrgesetz ([KFG § 102](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/kfg-102-verbandszeug-vorschriften)) schreibt lediglich „zur Wundversorgung geeignetes Verbandszeug“ vor. Wir bieten sowohl eine [kompakter Auto Verbandskasten nach ÖNORM V 5101](https://verbandsstoffe.at/produkt/auto-verbandskasten-oenorm-v-5101) als auch einen [kompletten Autoverbandkasten nach KFG § 102 Abs. 10](https://verbandsstoffe.at/produkt/autoverbandkasten-nach-kfg-102-abs-10). Für die betriebliche Erste-Hilfe-Ausstattung gilt die [ÖNORM Z 1020](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/verbandskasten-inhalt-onorm-z-1020).

## Was ändert sich mit der ÖNORM V 5101:2026?

Die neue ÖNORM V 5101:2026 bringt wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Ausgabe von 2011. Die Zusammensetzung des KFZ-Verbandskastens wurde an aktuelle medizinische Erkenntnisse und die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie angepasst.

**Komplett neue Bestandteile:**

- 2 FFP2-Masken — zum Infektionsschutz des Ersthelfers (komplett neu)

- 2 Desinfektionstücher, einzeln verpackt — für unverletzte Haut (komplett neu)

**Erhöhte Mengen:**

- 2 Einmalbeatmungsbehelfe statt bisher 1 — verdoppelt für bessere Reanimationsmöglichkeiten

- 4 Pflasterschnellverbände statt bisher 3

**Vereinfachte / Reduzierte Materialien:**

- [Dreiecktücher](https://verbandsstoffe.at/lexikon/dreieckstuch): 3 statt bisher 4

- Wundauflagen: 4 statt bisher 6

- Pflasterstrips: 4 statt bisher 5

- Momentverband: 2 Stück in Einheitsgröße 10 × 12 cm statt je 1 mittel + 1 groß

- [Mullbinden](https://verbandsstoffe.at/lexikon/mullbinde): nur noch 2 Stück in 10 cm × 400 cm statt bisher 5 Stück in verschiedenen Größen (6 cm, 8 cm, 10 cm)

- Einmalhandschuhe: 3 Paar (Nitril) statt bisher 6 Einzelhandschuhe

- Schere: jetzt „Erste-Hilfe-Schere“ nach ÖNORM K 2121 statt „Verbandschere“

**Warum diese Änderungen?** Die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Größen sorgt für bessere Orientierung im Ernstfall. FFP2-Masken und Desinfektionstücher tragen dem Infektionsschutz Rechnung. Der zweite [Beatmungsbehelf](https://verbandsstoffe.at/lexikon/beatmungsmaske) ermöglicht eine effektivere [Reanimation](https://verbandsstoffe.at/lexikon/herz-lungen-wiederbelebung) — insbesondere, wenn mehrere Ersthelfer vor Ort sind.

## Vollständiger Inhalt nach ÖNORM V 5101:2026

Der [KFZ-Verbandskasten](https://verbandsstoffe.at/kategorie/erste-hilfe) nach ÖNORM V 5101 (Ausgabe 2026-03) muss folgende Materialien enthalten:

- 3 Dreiecktücher gemäß ÖNORM K 2122
- 4 Wundauflagen, 9 cm × 10 cm, saugfähig, nicht fasernd, einzeln steril verpackt
- 1 Verbandtuch, 40 cm × 60 cm, aluminiumbedampft, nicht fasernd, nicht mit der Wunde verklebend, Wundseite erkennbar, einzeln steril und keimdicht verpackt, Mindestsaugkapazität von Wasser von 100 g/m²
- 1 Spule Heftpflaster, quer reißbar, 2,5 cm × 500 cm
- 4 Pflasterstrips, wasserfest, einzeln staubdicht verpackt, wiederverschließbar
- 4 Pflasterschnellverbände, 6 cm × 10 cm, einzeln staubdicht und wiederverschließbar verpackt
- 2 Momentverbände, 10 cm × 12 cm, verpackt
- 2 Elastische Mullbinden, 10 cm × 400 cm, unbeschichtet, verpackt, Länge gedehnt, Breite ungedehnt
- 1 Rettungsdecke, 210 cm × 160 cm, aluminiumbedampft, silber- oder andersfärbig, Foliendicke 12 μm, verpackt
- 1 Erste-Hilfe-Schere gemäß ÖNORM K 2121
- 3 Paar Einmalhandschuhe (Nitril) gemäß ÖNORM EN 455-1, EN 455-2 und EN 455-3, nahtlos, groß
- 2 Einmalbeatmungsbehelfe, für Mund- und Nasenbeatmung geeignet
- 2 Desinfektionstücher, einzeln verpackt
- 2 FFP2-Masken
- 1 Erste-Hilfe-Anleitung (entsprechend der Lehrmeinung einer anerkannten Rettungsorganisation)
- 1 Inhaltsverzeichnis

## ÖNORM V 5101:2011 vs. 2026 – Vergleichstabelle

Die folgende Übersicht zeigt alle Änderungen zwischen der alten (2011) und neuen (2026) Ausgabe der ÖNORM V 5101 im direkten Vergleich:

MaterialAlt (2011)Neu (2026)Dreiecktücher4**3**Wundauflagen 9×10 cm6**4**Verbandtuch 40×60 cm11Heftpflaster11Pflasterstrips5**4**Pflasterschnellverbände3**4**Momentverband1 mittel + 1 groß**2 × 10×12 cm**Mullbinden1× 10 cm, 2× 8 cm, 2× 6 cm**2× 10 cm × 400 cm**Rettungsdecke11Schere1 (Verbandschere)1 (Erste-Hilfe-Schere)Einmalhandschuhe6 Stück**3 Paar (Nitril)**Beatmungsbehelf1**2**Desinfektionstücher—**2 (NEU!)**FFP2-Masken—**2 (NEU!)**Erste-Hilfe-Anleitung11Inhaltsverzeichnis11

## Übergangsfrist: Muss ich meinen Verbandskasten sofort tauschen?

Die alte ÖNORM V 5101:2011 bleibt parallel bis zum **15. März 2028** bestehen. Fahrzeughalter müssen ihren Verbandskasten also **nicht sofort austauschen**, solange der Inhalt vollständig, unbeschädigt und zur Wundversorgung geeignet ist.

**Für Hersteller und Händler:** Nach Ablauf der Übergangsfrist am 15. März 2028 dürfen nur noch Verbandskästen nach der neuen ÖNORM V 5101:2026 verkauft werden.

**Für Fahrzeughalter:** Die gesetzliche Mindestanforderung ergibt sich weiterhin aus [KFG § 102](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/kfg-102-verbandszeug-vorschriften) — „zur Wundversorgung geeignetes Verbandszeug“. Ein vollständiger Verbandskasten nach der alten Norm erfüllt diese Anforderung bis 2028 weiterhin.

**Unsere Empfehlung:** Nutzen Sie die Umstellung als Anlass, Ihren Verbandskasten zu prüfen. Abgelaufene Sterilteile sollten unabhängig von der Normänderung ausgetauscht werden. Ein neuer Verbandskasten nach ÖNORM V 5101:2026 bietet den aktuellsten Schutz — mit FFP2-Masken, Desinfektionstüchern und einem zweiten Beatmungsbehelf. Bestellen Sie jetzt eine [Auto Verbandskasten nach ÖNORM V 5101](https://verbandsstoffe.at/produkt/auto-verbandskasten-oenorm-v-5101) oder einen [Autoverbandkasten nach KFG § 102](https://verbandsstoffe.at/produkt/autoverbandkasten-nach-kfg-102-abs-10).

**Praxis-Tipp:** Eine netzunabhängige Lichtquelle (Taschenlampe oder Knicklichter) wird weiterhin empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.

## Aufbewahrung im Fahrzeug

Die richtige Lagerung des [Verbandskastens](https://verbandsstoffe.at/kategorie/erste-hilfe) im Auto ist wichtig:

**Leicht zugänglich:** Der Verbandskasten sollte vom Fahrersitz aus erreichbar sein, idealerweise unter einem Vordersitz oder im Handschuhfach.

**Temperaturbeständig:** Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung und extreme Temperaturen. Der Kofferraum ist oft zu heiß.

**Trocken und sauber:** Der Aufbewahrungsort sollte vor Feuchtigkeit geschützt sein.

**Fixiert:** Der Kasten sollte bei einem Unfall nicht zum Geschoss werden - sichere Befestigung ist wichtig.

## Rechtliche Vorschriften und Strafen in Österreich

Das österreichische Kraftfahrgesetz (KFG) § 102 regelt die Mitführpflicht von Verbandszeug:

**Gesetzliche Pflicht:** Jedes Kraftfahrzeug muss „zur Wundversorgung geeignetes“ Verbandszeug mitführen.

**Keine ÖNORM-Pflicht:** Das Gesetz schreibt nicht explizit ÖNORM V 5101 vor, diese gilt aber als Mindeststandard.

**Organstrafverfügung:** Bei fehlendem Verbandskasten kann die Exekutive an Ort und Stelle eine Organstrafverfügung ausstellen; einen bundesweit einheitlichen Betrag gibt es dafür nicht.

**Anonymverfügung:** Wird nicht sofort bezahlt, kann die Behörde eine Anonymverfügung erlassen und deren Höhe selbst festlegen.

**Höchststrafe:** Im Extremfall (Wiederholung, Verweigerung) sind bis zu 5.000 Euro möglich.

Auch ein Verbandskasten nach der alten ÖNORM V 5101:2011 erfüllt die gesetzliche Anforderung, solange der Inhalt vollständig und brauchbar ist. Die Übergangsfrist bis März 2028 betrifft die Umstellung von Herstellung und Handel – eine Nachrüstpflicht für Lenker entsteht daraus nicht, da das KFG auf keine ÖNORM verweist.

## Haltbarkeit und Wartung

Regelmäßige Kontrolle des [Verbandsmaterials](https://verbandsstoffe.at/kategorie/binden-verbaende) ist essentiell:

**Sterile Produkte:** Haben meist eine Haltbarkeit von 5 Jahren ab Produktionsdatum.

**Kontrollintervall:** Prüfen Sie den Verbandskasten mindestens alle 12 Monate.

**Nach Verwendung:** Entnommene Materialien müssen sofort ersetzt werden.

**Dokumentation:** Notieren Sie das nächste Prüfdatum auf dem Verbandskasten.

**Komplettaustausch:** Nach Ablauf der Sterilität sollte der gesamte Inhalt erneuert werden.

## Kosten und Bezugsquellen

ÖNORM V 5101 konforme [KFZ-Verbandskästen](https://verbandsstoffe.at/kategorie/kfz-verbandskasten) sind überall erhältlich:

**Neuanschaffung:** Komplette Verbandskästen kosten zwischen 15 und 35 Euro.

**Nachfüllsets:** Für abgelaufene Sterilteile gibt es Nachfüllpakete ab 10 Euro.

**Erhältlich bei:** Apotheken, Sanitätsfachhandel, Automobilclubs (ÖAMTC, ARBÖ), Tankstellen, Baumärkte und Online-Shops.

**Qualitätsunterschiede:** Achten Sie auf ÖNORM-Konformität und CE-Kennzeichnung der Produkte.

**Hinweis:** Ab März 2028 werden ausschließlich Verbandskästen nach ÖNORM V 5101:2026 im Handel erhältlich sein.

## Unterschiede zwischen Fahrzeugklassen

Je nach Fahrzeugtyp gelten unterschiedliche Empfehlungen:

**PKW und Kombi:** ÖNORM V 5101 ist der Standard für alle Personenkraftwagen.

**Transporter bis 3,5t:** Ebenfalls ÖNORM V 5101, bei gewerblicher Nutzung eventuell erweiterte Anforderungen.

**LKW über 3,5t:** Oft werden zwei Verbandskästen empfohlen, einer in der Fahrerkabine, einer im Laderaum.

**Busse:** Spezielle Anforderungen je nach Personenzahl, meist mehrere Verbandskästen vorgeschrieben.

**Wohnmobile:** ÖNORM V 5101 als Minimum, oft sinnvoll mit Reiseapotheke zu ergänzen.

**Motorräder:** Für einspurige Kraftfahrzeuge gilt die [ÖNORM V 5100](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/motorrad-verbandskasten-onorm-v-5100), die ebenfalls am 15. März 2026 aktualisiert wurde (Übergangsfrist bis März 2028).

## Häufige Fragen

**Ist die ÖNORM V 5101 gesetzlich vorgeschrieben?**

Nein, die ÖNORM V 5101 ist nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben. Laut [KFG § 102](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/kfg-102-verbandszeug-vorschriften) muss nur „zur Wundversorgung geeignetes Verbandszeug“ mitgeführt werden. Die ÖNORM V 5101 gilt jedoch als anerkannter Standard und wird von Behörden empfohlen. Seit März 2026 gilt die neue Ausgabe ÖNORM V 5101:2026, die bisherige Ausgabe von 2011 bleibt aber bis 15. März 2028 parallel gültig. Ein ÖNORM-konformer Verbandskasten — egal ob nach alter oder neuer Ausgabe — erfüllt definitiv die gesetzlichen Anforderungen.

**Welche Strafe droht bei fehlendem oder unvollständigem Verbandskasten?**

Fehlt das Verbandzeug bei einer Kontrolle, liegt eine Verwaltungsübertretung vor. Sie kann an Ort und Stelle mit einer Organstrafverfügung geahndet werden – einen bundesweit einheitlichen Betrag gibt es dafür nicht, die Höhe legt die jeweilige Behörde fest. Wird nicht bezahlt oder Einspruch erhoben, folgt das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren, in dem nach § 134 KFG theoretisch Strafen bis 5.000 Euro möglich sind; bei diesem Delikt kommt das in der Praxis äußerst selten vor. Ein bloß abgelaufener Verbandskasten ist laut ÖAMTC für sich nicht strafbar – beanstandet wird, wenn das Material nicht mehr zur Wundversorgung geeignet oder die Verpackung beschädigt ist.

**Was ist der Unterschied zwischen ÖNORM V 5101 und V 5100?**

Die ÖNORM V 5101 ist für mehrspurige Kraftfahrzeuge (PKW, LKW) konzipiert und umfangreicher ausgestattet. Die [ÖNORM V 5100](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/motorrad-verbandskasten-onorm-v-5100) für Motorräder ist kompakter. Hauptunterschiede nach der neuen Ausgabe 2026: V 5101 hat 3 statt 2 Dreiecktücher, 4 statt 2 Wundauflagen, zusätzlich ein Verbandtuch, 2 statt 1 Mullbinde und 3 Paar statt 2 Paar Einmalhandschuhe. Beide Normen wurden am 15. März 2026 aktualisiert; Desinfektionstücher sind neu in beiden, FFP2-Masken dagegen nur in der V 5101 für mehrspurige Fahrzeuge.

**Wie oft muss ich den KFZ-Verbandskasten überprüfen?**

Eine Überprüfung sollte mindestens alle 6-12 Monate erfolgen. Kontrollieren Sie dabei: Vollständigkeit aller Komponenten laut Inhaltsverzeichnis, Ablaufdatum der sterilen Produkte (meist 5 Jahre haltbar), Zustand der Verpackungen (unbeschädigt, trocken), Funktionsfähigkeit der Schere. Bei der jährlichen § 57a-Überprüfung (Pickerl) wird auch der Verbandskasten kontrolliert. Nach jeder Verwendung müssen entnommene Materialien sofort ersetzt werden. Detaillierte Informationen zu Haltbarkeitsfristen und wann ein Austausch nötig ist finden Sie in unserem [Ratgeber zum Verbandskasten-Ablaufdatum](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/verbandskasten-ablaufdatum).

**Wo sollte der Verbandskasten im Auto aufbewahrt werden?**

Der ideale Aufbewahrungsort ist leicht zugänglich und temperaturstabil. Empfohlene Plätze: Unter dem Beifahrersitz (schnell erreichbar), im Handschuhfach (wenn genug Platz), in den Türablagen (bei größeren Fahrzeugen), im vorderen Bereich des Kofferraums (gut befestigt). Vermeiden Sie: Direkte Sonneneinstrahlung (z.B. Hutablage), feuchte Bereiche, lose Lagerung (Verletzungsgefahr bei Unfall). Der Verbandskasten sollte auch für Ersthelfer von außen schnell auffindbar sein.

**Was ist neu an der ÖNORM V 5101:2026?**

Die neue ÖNORM V 5101:2026 enthält erstmals FFP2-Masken und Desinfektionstücher zum Infektionsschutz. Der Beatmungsbehelf wurde von 1 auf 2 Stück verdoppelt. Gleichzeitig wurden die Mullbinden-Größen vereinheitlicht (nur noch 10 cm statt drei verschiedene Breiten) und einige Mengen reduziert (z. B. Dreiecktücher von 4 auf 3, Wundauflagen von 6 auf 4). Die Einmalhandschuhe werden jetzt als 3 Paar Nitrilhandschuhe statt 6 Einzelhandschuhe geliefert.

**Bis wann gilt die alte ÖNORM V 5101:2011?**

Die alte ÖNORM V 5101:2011 gilt noch bis zum 15. März 2028 — es besteht eine zweijährige Übergangsfrist ab Veröffentlichung der neuen Norm am 15. März 2026. Bis dahin sind Verbandskästen nach der alten und nach der neuen Norm gleichermaßen gültig.

**Muss ich meinen alten Verbandskasten sofort austauschen?**

Nein, ein sofortiger Austausch ist nicht nötig. Solange Ihr Verbandskasten nach ÖNORM V 5101:2011 vollständig und die sterilen Materialien nicht abgelaufen sind, erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen bis März 2028. Wir empfehlen jedoch, den Verbandskasten bei Gelegenheit auf die neue Norm umzustellen — besonders wenn ohnehin abgelaufene Teile ersetzt werden müssen.

**Warum sind jetzt FFP2-Masken im Verbandskasten?**

Die Aufnahme von FFP2-Masken in die neue ÖNORM V 5101:2026 ist eine direkte Lehre aus der COVID-19-Pandemie. Sie schützen den Ersthelfer vor Infektionen bei der Versorgung von Verletzten — insbesondere bei engem Kontakt wie Beatmung oder Wundversorgung. Zusammen mit den ebenfalls neuen Desinfektionstüchern wird der Eigenschutz des Ersthelfers deutlich verbessert.

**Wo kann ich einen Verbandskasten nach neuer ÖNORM V 5101:2026 kaufen?**

Verbandskästen nach der neuen ÖNORM V 5101:2026 erhalten Sie bei uns im Online-Shop — etwa als [Auto Verbandskasten nach ÖNORM V 5101:2026](https://verbandsstoffe.at/produkt/auto-verbandskasten-oenorm-v-5101) oder als [kompletten Autoverbandkasten](https://verbandsstoffe.at/produkt/autoverbandkasten-nach-kfg-102-abs-10). Weitere Bezugsquellen sind Apotheken, der ÖAMTC, ARBÖ, Tankstellen und Baumärkte.

## Weitere Ratgeber

- [Verbandskasten-Pflicht im Betrieb](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/erste-hilfe-ausstattung-betriebe)
- [Verbandskasten & Erste-Hilfe-Koffer](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/erste-hilfe-koffer-verbandskasten)
- [Inhaltverzeichnis für Verbandskästen nach ÖNORM Z 1020](https://verbandsstoffe.at/ratgeber/verbandskasten-inhalt-onorm-z-1020)

Alle Ratgeber: https://verbandsstoffe.at/ratgeber · Lexikon: https://verbandsstoffe.at/lexikon

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