Wundversorgung einfach erklärt: Schritte der Erstversorgung
Wundversorgung bezeichnet alle Maßnahmen zur Behandlung und Versorgung von offenen Verletzungen. Die Erstversorgung umfasst Blutstillung, Reinigung, Desinfektion und steriles Abdecken der Wunde. Für Betriebe in Österreich schreibt das ASchG §26 geeignetes Verbandsmaterial zur Wundversorgung am Arbeitsplatz vor.
Weitere Begriffe im Lexikon
Mullbinde
Eine Mullbinde ist ein elastisches oder unelastisches Verbandsmaterial aus locker gewebter Baumwolle oder Mischgewebe. Sie dient zur Fixierung von Wundauflagen, zur Kompression bei Verstauchungen und als Stützverband. In Österreich ist die Mullbinde Pflichtbestandteil jedes Verbandskastens nach ÖNORM Z 1020:2025.
Erste Hilfe Koffer Typ 2
Der Erste Hilfe Koffer Typ 2 war bis Oktober 2025 die größere Variante des Verbandskastens nach ÖNORM Z 1020 für Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern (Typ 1 galt für bis zu 5 Mitarbeiter). Seit der neuen ÖNORM Z 1020:2025 gibt es nur noch eine einheitliche Ausstattung mit 70 Teilen. Die Unterscheidung zwischen Typ 1 und Typ 2 ist entfallen. Bestehende Kästen dürfen bis Oktober 2027 weiterverwendet werden.
KFZ Verbandskasten Österreich
In Österreich ist das Mitführen eines Verbandskastens im KFZ gemäß §102 KFG Pflicht. Der Inhalt muss der ÖNORM V 5101 entsprechen. Seit 2026 gilt die überarbeitete ÖNORM V 5101:2026 mit angepasstem Inhalt. Bei Fehlen oder abgelaufenem Verbandszeug drohen Organstrafen ab 36 Euro, im Verwaltungsstrafverfahren bis zu 5.000 Euro. Für Motorräder gilt die ÖNORM V 5100.
Dreieckstuch
Das Dreieckstuch (auch Dreiecktuch) ist ein dreieckig zugeschnittenes Baumwolltuch und eines der vielseitigsten Hilfsmittel in der Ersten Hilfe. Es dient als Armschlinge, Kopfverband, Druckverband oder Tragehilfe. Nach ÖNORM Z 1020:2025 sind zwei Dreiecktücher Pflichtbestandteil jedes betrieblichen Verbandskastens in Österreich.
ÖNORM Z 1020
Die ÖNORM Z 1020 ist die österreichische Norm für die Mindestausstattung von Erste-Hilfe-Kästen in Betrieben. Die aktuelle Version ÖNORM Z 1020:2025 gilt seit Oktober 2025 und schreibt eine einheitliche Ausstattung mit 70 Teilen vor. Die frühere Unterscheidung zwischen Typ 1 und Typ 2 ist entfallen. Bestehende Kästen nach alter Norm dürfen bis Oktober 2027 weiterverwendet werden.
Ersthelfer Ausbildung
Die Ersthelfer-Ausbildung ist in Österreich für Betriebe ab 5 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben (ASchG §26). Der Grundkurs umfasst 16 Stunden und muss alle 4 Jahre durch einen 8-stündigen Auffrischungskurs erneuert werden. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Anbieter sind unter anderem das Rote Kreuz, der Samariterbund und die AUVA.