Wagner Verbandstoffe
Erste Hilfe

Prellung: Erste Hilfe, PECH-Regel & Unterschied zum Bruch

Eine Prellung (medizinisch: Kontusion) ist eine geschlossene Verletzung durch stumpfe Gewalteinwirkung — typischerweise durch Sturz, Schlag oder Aufprall. Das Gewebe unter der Haut (Muskeln, Blutgefäße, Knochenhaut) wird geschädigt, ohne dass die Hautoberfläche verletzt wird. Durch das Platzen kleiner Blutgefäße entsteht ein Bluterguss (Hämatom). Symptome sind Schmerzen, Schwellung, Druckempfindlichkeit und eingeschränkte Beweglichkeit. Die Erstversorgung erfolgt nach der PECH-Regel: Pause, Eis (20–30 Minuten kühlen, Kühlmittel immer in ein Tuch einwickeln), Compression und Hochlagern. Allein anhand der Symptome lässt sich eine Prellung nicht zuverlässig von einem Knochenbruch unterscheiden — bei starken Schmerzen oder zunehmender Schwellung ist eine ärztliche Abklärung mit Röntgen sinnvoll.

Weitere Begriffe im Lexikon

Mullbinde

Eine Mullbinde ist ein elastisches oder unelastisches Verbandsmaterial aus locker gewebter Baumwolle oder Mischgewebe. Sie dient zur Fixierung von Wundauflagen, zur Kompression bei Verstauchungen und als Stützverband. In Österreich ist die Mullbinde Pflichtbestandteil jedes Verbandskastens nach ÖNORM Z 1020:2025.

Wundversorgung

Wundversorgung bezeichnet alle Maßnahmen zur Behandlung und Versorgung von offenen Verletzungen. Die Erstversorgung umfasst Blutstillung, Reinigung, Desinfektion und steriles Abdecken der Wunde. Für Betriebe in Österreich schreibt das ASchG §26 geeignetes Verbandsmaterial zur Wundversorgung am Arbeitsplatz vor.

Erste Hilfe Koffer Typ 2

Der Erste Hilfe Koffer Typ 2 war bis Oktober 2025 die größere Variante des Verbandskastens nach ÖNORM Z 1020 für Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern (Typ 1 galt für bis zu 5 Mitarbeiter). Seit der neuen ÖNORM Z 1020:2025 gibt es nur noch eine einheitliche Ausstattung mit 70 Teilen. Die Unterscheidung zwischen Typ 1 und Typ 2 ist entfallen. Bestehende Kästen dürfen bis Oktober 2027 weiterverwendet werden.

KFZ Verbandskasten Österreich

In Österreich ist das Mitführen eines Verbandskastens im KFZ gemäß §102 KFG Pflicht. Der Inhalt muss der ÖNORM V 5101 entsprechen. Seit 2026 gilt die überarbeitete ÖNORM V 5101:2026 mit angepasstem Inhalt. Bei Fehlen oder abgelaufenem Verbandszeug drohen Organstrafen ab 36 Euro, im Verwaltungsstrafverfahren bis zu 5.000 Euro. Für Motorräder gilt die ÖNORM V 5100.

Dreieckstuch

Das Dreieckstuch (auch Dreiecktuch) ist ein dreieckig zugeschnittenes Baumwolltuch und eines der vielseitigsten Hilfsmittel in der Ersten Hilfe. Es dient als Armschlinge, Kopfverband, Druckverband oder Tragehilfe. Nach ÖNORM Z 1020:2025 sind zwei Dreiecktücher Pflichtbestandteil jedes betrieblichen Verbandskastens in Österreich.

ÖNORM Z 1020

Die ÖNORM Z 1020 ist die österreichische Norm für die Mindestausstattung von Erste-Hilfe-Kästen in Betrieben. Die aktuelle Version ÖNORM Z 1020:2025 gilt seit Oktober 2025 und schreibt eine einheitliche Ausstattung mit 70 Teilen vor. Die frühere Unterscheidung zwischen Typ 1 und Typ 2 ist entfallen. Bestehende Kästen nach alter Norm dürfen bis Oktober 2027 weiterverwendet werden.