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Augendusche im Betrieb

Augendusche im Betrieb: Vorschriften, Wartung und die richtige Auswahl für österreichische Unternehmen

Augendusche im Betrieb: Rechtliche Vorschriften nach ÖNORM & ASchG, Wartungsintervalle, richtige Anwendung und Produktvergleich.

Aktualisiert: 17. November 2025
Expertenwissen
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Augendusche im Betrieb
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Augenverletzungen am Arbeitsplatz - Eine unterschätzte Gefahr

Augenverletzungen gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen in Betrieben. Jährlich ereignen sich tausende Vorfälle mit Fremdkörpern, Chemikalienspritzern oder Verätzungen. Die Folgen reichen von vorübergehenden Reizungen bis zu dauerhaften Sehschäden oder kompletter Erblindung.
Die ersten Sekunden nach einer Augenverletzung sind entscheidend. Die 15-Minuten-Regel ist medizinisch belegt: Bei chemischen Verätzungen muss das Auge mindestens 15 Minuten lang kontinuierlich gespült werden, um bleibende Schäden zu verhindern. Jede Sekunde Verzögerung erhöht das Risiko irreversibler Augenschäden.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die ÖNORM Z 1020 verpflichten österreichische Betriebe zur angemessenen Erste-Hilfe-Ausstattung. Bei besonderen Gefährdungen - wie Umgang mit Chemikalien, Stäuben oder biologischen Stoffen - gehören Augenduschen und Augenspülungen zur gesetzlich vorgeschriebenen Notfallausrüstung.
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Rechtliche Grundlagen in Österreich

Die gesetzlichen Anforderungen für Augenduschen im Betrieb ergeben sich aus mehreren Vorschriften:
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG): §3 verpflichtet Arbeitgeber zur Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, §26 regelt die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Einrichtungen. Bei augengefährdenden Tätigkeiten müssen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden, einschließlich Notfallausrüstung für die Augenspülung.
Arbeitsstättenverordnung (AStV): §39 regelt die Anforderungen an Erste-Hilfe-Einrichtungen präzise: Bei Arbeitsstoffen der Gefahrenklasse ätzend/reizend auf die Haut (Gefahrenklasse 3.2) Kategorien 1A, 1B und 1C oder schwere Augenschädigung/Augenreizung (Gefahrenklasse 3.3) Kategorie 1 müssen gebrauchsfertige, geeignete Augenspüleinrichtungen bereitgestellt werden.
ÖNORM Z 1020:2025: Die aktuelle österreichische Norm für Erste-Hilfe-Ausstattung empfiehlt bei chemischen oder biologischen Gefährdungen zusätzlich zur Standardausstattung spezielle Augenspülungen.
Wann ist eine Augendusche Pflicht? Eine Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend. Folgende Betriebe benötigen in der Regel Augenduschen: Labore (Chemikalien, Säuren, Laugen), Galvanikbetriebe (ätzende Bäder), Metallverarbeitung (Schleifstäube, Kühlschmierstoffe), Reinigungsbetriebe (Reinigungschemikalien), KFZ-Werkstätten (Batteriesäure, Bremsflüssigkeit), Gesundheitseinrichtungen (Desinfektionsmittel), Baugewerbe (Zement, Kalk).
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Arten von Augenduschen - Welche Lösung passt zu Ihrem Betrieb?

Die Auswahl der richtigen Augendusche hängt von der Gefährdungsbeurteilung, der Betriebsgröße und den räumlichen Gegebenheiten ab:
Stationäre Wandboxen: Die Plum Eyewash Box ist eine robuste Wandlösung mit mehreren Augenspülflaschen. Sie bietet sofortigen Zugriff im Notfall und eignet sich für Bereiche mit permanenter Gefährdung wie Labore oder Chemikalienlager. Die Box schützt die Flaschen vor Verschmutzung und Sonnenlicht.
Mobile Augenspüllösungen: Die Cederroth Augendusche mit 2 x 0,5 Liter ist ideal für wechselnde Arbeitsorte oder kleinere Betriebe. Mit 1 Liter Gesamtvolumen ermöglicht sie eine ausreichend lange Erstspülung. Die ergonomische Augenspülvorrichtung führt die Lösung direkt in beide Augen.
Augenspülung-Sprays: Das Cederroth Augenreinigungsspray bietet eine kompakte Lösung für leichte Verunreinigungen oder als Ergänzung zur Hauptaugendusche. Es ist besonders praktisch für Außendienst oder mobile Teams.
Einzelflaschen mit Wandhalterung: Sterile Natriumchlorid-Lösungen oder pH-neutrale Phosphat-Lösungen mit Wandhalterung ermöglichen eine flexible und kostengünstige Ausstattung mehrerer Bereiche.
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Die richtige Auswahl für Ihren Betrieb

Die Auswahl der passenden Augenspüllösung richtet sich nach der Art der Gefährdung:
Natriumchlorid 0,9% - Die Standardlösung: Die physiologische Kochsalzlösung ist die universelle Erstversorgung bei Fremdkörpern, Stäuben, leichten Reizungen und biologischen Kontaminationen. Sie ist sanft zum Auge und kann bedenkenlos angewendet werden.
pH Neutral 4,9% Phosphat - Bei Chemikalienkontakt: Die Phosphat-Pufferlösung neutralisiert aktiv Säuren und Laugen. Sie ist unverzichtbar in Betrieben mit ätzenden Chemikalien wie Laboren, Galvanik, Batterieherstellung oder Reinigungsmittelfertigung. Der Phosphatpuffer verhindert pH-bedingte Verätzungen effektiver als reines Wasser.
Empfohlene Kombinationen: Betriebe mit gemischter Gefährdung sollten beide Lösungstypen bereithalten: pH Neutral für chemische Notfälle und Natriumchlorid für mechanische Verunreinigungen. Die Plum Eyewash Box ermöglicht die Kombination verschiedener Flaschen an einem Standort.
Volumen und Anzahl: Pro gefährdetem Arbeitsplatz sollten mindestens 1.000 ml Spüllösung verfügbar sein, um die kritische 15-Minuten-Spülung zu gewährleisten. Die Augendusche muss innerhalb von 10 Sekunden (ca. 15-20 Meter) vom Gefahrenbereich erreichbar sein.
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Wartung und Überprüfung - So bleiben Sie normkonform

Regelmäßige Wartung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern entscheidend für die Funktionsfähigkeit im Notfall:
Wöchentliche Sichtprüfung: Kontrollieren Sie, ob alle Augenspülflaschen an ihrem Platz sind, das Rettungszeichen gut sichtbar ist, keine äußeren Beschädigungen vorliegen und der Zugangsweg frei ist.
Monatliche Funktionsprüfung: Überprüfen Sie das Ablaufdatum aller Flaschen (typischerweise 3-4 Jahre Haltbarkeit), die Unversehrtheit der Versiegelungen, die Vollständigkeit aller Komponenten und den festen Sitz in den Halterungen. Dokumentieren Sie die Prüfung schriftlich.
Jährliche Bestandskontrolle: Führen Sie eine umfassende Inventur durch, aktualisieren Sie das Wartungsprotokoll, schulen Sie neue Mitarbeiter und tauschen Sie bald ablaufende Flaschen rechtzeitig aus. Planen Sie Ersatzbeschaffungen frühzeitig ein.
Dokumentationspflicht: Führen Sie ein Wartungsbuch mit Datum der Überprüfung, durchgeführten Maßnahmen, festgestellten Mängeln, Name des Prüfers. Dies ist bei Kontrollen durch die Arbeitsinspektion nachzuweisen und kann im Schadensfall haftungsrechtlich relevant sein.
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Richtige Anwendung im Notfall - Die 15-Minuten-Regel

Die korrekte Anwendung einer Augendusche kann über dauerhafte Sehkraft oder bleibende Schäden entscheiden:
Sofortmaßnahmen (erste 10 Sekunden): Rufen Sie laut um Hilfe, entfernen Sie sich vom Gefahrenbereich zur Augendusche und öffnen Sie die Augen weit, auch wenn es schmerzt - geschlossene Augen können nicht gespült werden.
Spültechnik: Öffnen Sie die Augenspülflasche, halten Sie das betroffene Auge weit auf (Lider mit Fingern spreizen), spülen Sie vom Nasenwinkel zur Schläfe (verhindert Kontamination des anderen Auges), bewegen Sie das Auge während der Spülung in alle Richtungen und spülen Sie mindestens 15 Minuten bei Chemikalienkontakt, 1-5 Minuten bei Fremdkörpern.
Kontaktlinsenträger: Kontaktlinsen sollten wenn möglich vor der Spülung entfernt werden, da sie Chemikalien unter der Linse einschließen können. Falls die Entfernung nicht sofort möglich ist, beginnen Sie trotzdem sofort mit der Spülung - die Linsen werden sich während der Spülung oft von selbst lösen.
Nach der Spülung: Decken Sie das Auge mit einer sterilen Augenkompresse ab (nicht reiben!), suchen Sie sofort ärztliche Hilfe auf (Augenarzt oder Notaufnahme), nehmen Sie die Sicherheitsdatenblätter der Chemikalie mit und dokumentieren Sie den Vorfall im Verbandbuch.
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Investition in Arbeitssicherheit und Compliance

Die Ausstattung mit Augenduschen ist eine essenzielle Investition in die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und die gesetzeskonforme Betriebsführung:
Verschiedene Lösungen für jeden Bedarf: Von kompakten mobilen Augenspüllösungen über Einzelflaschen mit Natriumchlorid und pH-neutralen Lösungen bis hin zu professionellen Wandboxen - für jeden Betrieb gibt es die passende Ausstattung. Ergänzend sind Wandhalterungen für flexible Montage erhältlich.
Laufende Kosten: Planen Sie für die Wartung ein: Ersatzflaschen müssen alle 3-4 Jahre getauscht werden (Ablaufdatum beachten), nach jeder Verwendung ist eine Nachfüllung erforderlich, regelmäßige Sichtprüfungen und Funktionskontrollen sind durchzuführen. Die Dokumentation aller Wartungsarbeiten ist für Inspektionen der Arbeitsinspektion unerlässlich.
Risiken bei fehlender Ausstattung: Augenverletzungen können zu dauerhaften Sehschäden oder Erblindung führen. Bei fehlender oder mangelhafter Augendusch-Ausstattung drohen Verwaltungsstrafen durch die Arbeitsinspektion, zivilrechtliche Haftungsansprüche bei Arbeitsunfällen, erhebliche Produktionsausfälle und Vertretungskosten sowie Imageschäden und Verunsicherung der Belegschaft.
Präventive Arbeitssicherheit zahlt sich aus: Die rechtzeitige Investition in professionelle Augenspül-Ausrüstung schützt das wertvollste Kapital Ihres Unternehmens - Ihre Mitarbeiter. Gleichzeitig erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten und minimieren betriebliche Risiken nachhaltig.
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Praktische Umsetzung - Checkliste für Betriebe

Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung setzen Sie die Augenduschenpflicht professionell um:
Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch: Wo arbeiten Mitarbeiter mit augengefährdenden Stoffen?
Ermitteln Sie die erforderlichen Standorte: Schnellstmöglich erreichbar (Faustregel: innerhalb 10 Sekunden bzw. 15-20 Meter)
Wählen Sie die passende Lösung: Natriumchlorid für mechanische Gefährdungen, pH Neutral zusätzlich bei Chemikalienkontakt
Installieren Sie die Augenduschen mit deutlich sichtbarem Rettungszeichen
Schulen Sie alle Mitarbeiter in der korrekten Anwendung (Übungen durchführen!)
Erstellen Sie einen Wartungsplan mit wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Prüfungen
Dokumentieren Sie alle Überprüfungen in einem Wartungsbuch
Integrieren Sie Augenduschen in Ihren Notfallplan und die Erste-Hilfe-Organisation
Überprüfen Sie regelmäßig die Ablaufdaten und bestellen Sie rechtzeitig Ersatz
Führen Sie jährliche Auffrischungsschulungen für alle Mitarbeiter durch
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Kennzeichnung und Integration in die Erste-Hilfe-Organisation

Augenduschen müssen für jeden Mitarbeiter sofort erkennbar und zugänglich sein:
Beschilderung: Das Rettungszeichen Augenspüleinrichtung nach ÖNORM muss deutlich sichtbar über jeder Augendusche angebracht werden. Die grün-weiße Kennzeichnung ist auch in Paniksituationen und bei eingeschränkter Sicht gut erkennbar.
Integration in den Notfallplan: Tragen Sie alle Augendusch-Standorte in den betrieblichen Flucht- und Rettungsplan ein, informieren Sie neue Mitarbeiter bereits bei der Einweisung über die Standorte, üben Sie regelmäßig den Ernstfall (wo ist die nächste Augendusche von meinem Arbeitsplatz?) und stellen Sie sicher, dass Ersthelfer die besonderen Anforderungen der Augenspülung kennen.
Zusammenspiel mit der Ersten Hilfe: Augenduschen ergänzen die ÖNORM Z 1020:2025 Erste-Hilfe-Ausstattung. Sie ersetzen nicht den Verbandskasten, sondern sind eine zusätzliche Notfalleinrichtung.
Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

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