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KFZ Verbandskasten nach ÖNORM V 5101:2026 – Was ist neu?

Auto Verbandskasten ÖNORM V 5101:2026 - Neuer Inhalt, Änderungen & Übergangsfrist

Neue ÖNORM V 5101:2026 für KFZ-Verbandskästen: vollständiger Inhalt, alle Änderungen zur alten Norm, Übergangsfrist bis 2028 und was Autofahrer in Österreich jetzt wissen müssen.

Aktualisiert: 29. März 2026
Expertenwissen
ÖNORM-konform
KFZ Verbandskasten nach ÖNORM V 5101:2026 – Was ist neu?
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Die ÖNORM V 5101:2026 – Neuer Standard für KFZ-Verbandskästen

Die ÖNORM V 5101 regelt die Erste-Hilfe-Ausstattung in mehrspurigen Kraftfahrzeugen (PKW, LKW, Busse) in Österreich. Am 15. März 2026 wurde die neue Ausgabe ÖNORM V 5101:2026-03 veröffentlicht, die die bisherige ÖNORM V 5101:2011 ersetzt.
Die alte Norm bleibt parallel bis zum 15. März 2028 gültig — es gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Die Überarbeitung passt den Inhalt an den aktuellen Stand der medizinischen Erstversorgung an und berücksichtigt die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie. Ziel ist ein verbesserter Selbst- und Fremdschutz bei Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Die ÖNORM V 5101 ist rechtlich nicht verpflichtend, gilt aber als anerkannter Industriestandard. Das Kraftfahrgesetz (KFG § 102) schreibt lediglich „zur Wundversorgung geeignetes Verbandszeug“ vor. Wir bieten sowohl eine kompakte Verbandskasette nach ÖNORM V 5101 als auch einen kompletten Autoverbandkasten nach KFG § 102 Abs. 10. Für die betriebliche Erste-Hilfe-Ausstattung gilt die ÖNORM Z 1020.
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Was ändert sich mit der ÖNORM V 5101:2026?

Die neue ÖNORM V 5101:2026 bringt wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Ausgabe von 2011. Die Zusammensetzung des KFZ-Verbandskastens wurde an aktuelle medizinische Erkenntnisse und die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie angepasst.
Komplett neue Bestandteile:
2 FFP2-Masken — zum Infektionsschutz des Ersthelfers (komplett neu)
2 Desinfektionstücher, einzeln verpackt — für unverletzte Haut (komplett neu)
Erhöhte Mengen:
2 Einmalbeatmungsbehelfe statt bisher 1 — verdoppelt für bessere Reanimationsmöglichkeiten
4 Pflasterschnellverbände statt bisher 3
Vereinfachte / Reduzierte Materialien:
Dreiecktücher: 3 statt bisher 4
Wundauflagen: 4 statt bisher 6
Pflasterstrips: 4 statt bisher 5
Momentverband: 2 Stück in Einheitsgröße 10 × 12 cm statt je 1 mittel + 1 groß
Mullbinden: nur noch 2 Stück in 10 cm × 400 cm statt bisher 5 Stück in verschiedenen Größen (6 cm, 8 cm, 10 cm)
Einmalhandschuhe: 3 Paar (Nitril) statt bisher 6 Einzelhandschuhe
Schere: jetzt „Erste-Hilfe-Schere“ nach ÖNORM K 2121 statt „Verbandschere“
Warum diese Änderungen? Die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Größen sorgt für bessere Orientierung im Ernstfall. FFP2-Masken und Desinfektionstücher tragen dem Infektionsschutz Rechnung. Der zweite Beatmungsbehelf ermöglicht eine effektivere Reanimation — insbesondere, wenn mehrere Ersthelfer vor Ort sind.
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Vollständiger Inhalt nach ÖNORM V 5101:2026

Der KFZ-Verbandskasten nach ÖNORM V 5101 (Ausgabe 2026-03) muss folgende Materialien enthalten:
3 Dreiecktücher gemäß ÖNORM K 2122
4 Wundauflagen, 9 cm × 10 cm, saugfähig, nicht fasernd, einzeln steril verpackt
1 Verbandtuch, 40 cm × 60 cm, aluminiumbedampft, nicht fasernd, nicht mit der Wunde verklebend, Wundseite erkennbar, einzeln steril und keimdicht verpackt, Mindestsaugkapazität von Wasser von 100 g/m²
1 Spule Heftpflaster, quer reißbar, 2,5 cm × 500 cm
4 Pflasterstrips, wasserfest, einzeln staubdicht verpackt, wiederverschließbar
4 Pflasterschnellverbände, 6 cm × 10 cm, einzeln staubdicht und wiederverschließbar verpackt
2 Momentverbände, 10 cm × 12 cm, verpackt
2 Elastische Mullbinden, 10 cm × 400 cm, unbeschichtet, verpackt, Länge gedehnt, Breite ungedehnt
1 Rettungsdecke, 210 cm × 160 cm, aluminiumbedampft, silber- oder andersfärbig, Foliendicke 12 μm, verpackt
1 Erste-Hilfe-Schere gemäß ÖNORM K 2121
3 Paar Einmalhandschuhe (Nitril) gemäß ÖNORM EN 455-1, EN 455-2 und EN 455-3, nahtlos, groß
2 Einmalbeatmungsbehelfe, für Mund- und Nasenbeatmung geeignet
2 Desinfektionstücher, einzeln verpackt
2 FFP2-Masken
1 Erste-Hilfe-Anleitung (entsprechend der Lehrmeinung einer anerkannten Rettungsorganisation)
1 Inhaltsverzeichnis
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ÖNORM V 5101:2011 vs. 2026 – Vergleichstabelle

Die folgende Übersicht zeigt alle Änderungen zwischen der alten (2011) und neuen (2026) Ausgabe der ÖNORM V 5101 im direkten Vergleich:
MaterialAlt (2011)Neu (2026)
Dreiecktücher43
Wundauflagen 9×10 cm64
Verbandtuch 40×60 cm11
Heftpflaster11
Pflasterstrips54
Pflasterschnellverbände34
Momentverband1 mittel + 1 groß2 × 10×12 cm
Mullbinden1× 10 cm, 2× 8 cm, 2× 6 cm2× 10 cm × 400 cm
Rettungsdecke11
Schere1 (Verbandschere)1 (Erste-Hilfe-Schere)
Einmalhandschuhe6 Stück3 Paar (Nitril)
Beatmungsbehelf12
Desinfektionstücher2 (NEU!)
FFP2-Masken2 (NEU!)
Erste-Hilfe-Anleitung11
Inhaltsverzeichnis11
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Übergangsfrist: Muss ich meinen Verbandskasten sofort tauschen?

Die alte ÖNORM V 5101:2011 bleibt parallel bis zum 15. März 2028 bestehen. Fahrzeughalter müssen ihren Verbandskasten also nicht sofort austauschen, solange der Inhalt vollständig, unbeschädigt und zur Wundversorgung geeignet ist.
Für Hersteller und Händler: Nach Ablauf der Übergangsfrist am 15. März 2028 dürfen nur noch Verbandskästen nach der neuen ÖNORM V 5101:2026 verkauft werden.
Für Fahrzeughalter: Die gesetzliche Mindestanforderung ergibt sich weiterhin aus KFG § 102 — „zur Wundversorgung geeignetes Verbandszeug“. Ein vollständiger Verbandskasten nach der alten Norm erfüllt diese Anforderung bis 2028 weiterhin.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Umstellung als Anlass, Ihren Verbandskasten zu prüfen. Abgelaufene Sterilteile sollten unabhängig von der Normänderung ausgetauscht werden. Ein neuer Verbandskasten nach ÖNORM V 5101:2026 bietet den aktuellsten Schutz — mit FFP2-Masken, Desinfektionstüchern und einem zweiten Beatmungsbehelf. Bestellen Sie jetzt eine Verbandskasette nach ÖNORM V 5101 oder einen Autoverbandkasten nach KFG § 102.
Praxis-Tipp: Eine netzunabhängige Lichtquelle (Taschenlampe oder Knicklichter) wird weiterhin empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
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Aufbewahrung im Fahrzeug

Die richtige Lagerung des Verbandskastens im Auto ist wichtig:
Leicht zugänglich: Der Verbandskasten sollte vom Fahrersitz aus erreichbar sein, idealerweise unter einem Vordersitz oder im Handschuhfach.
Temperaturbeständig: Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung und extreme Temperaturen. Der Kofferraum ist oft zu heiß.
Trocken und sauber: Der Aufbewahrungsort sollte vor Feuchtigkeit geschützt sein.
Fixiert: Der Kasten sollte bei einem Unfall nicht zum Geschoss werden - sichere Befestigung ist wichtig.
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Rechtliche Vorschriften und Strafen in Österreich

Das österreichische Kraftfahrgesetz (KFG) § 102 regelt die Mitführpflicht von Verbandszeug:
Gesetzliche Pflicht: Jedes Kraftfahrzeug muss „zur Wundversorgung geeignetes“ Verbandszeug mitführen.
Keine ÖNORM-Pflicht: Das Gesetz schreibt nicht explizit ÖNORM V 5101 vor, diese gilt aber als Mindeststandard.
Organstrafverfügung: Bei fehlendem Verbandskasten drohen 35 Euro Strafe (sofort zu zahlen).
Anonymverfügung: Bei Einspruch oder späterer Zahlung erhöht sich die Strafe auf 72 Euro.
Höchststrafe: Im Extremfall (Wiederholung, Verweigerung) sind bis zu 5.000 Euro möglich.
Auch mit einem Verbandskasten nach der alten ÖNORM V 5101:2011 erfüllen Sie bis zum Ablauf der Übergangsfrist (März 2028) die gesetzlichen Anforderungen — vorausgesetzt, der Inhalt ist vollständig und nicht abgelaufen.
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Haltbarkeit und Wartung

Regelmäßige Kontrolle des Verbandsmaterials ist essentiell:
Sterile Produkte: Haben meist eine Haltbarkeit von 5 Jahren ab Produktionsdatum.
Kontrollintervall: Prüfen Sie den Verbandskasten mindestens alle 12 Monate.
Nach Verwendung: Entnommene Materialien müssen sofort ersetzt werden.
Dokumentation: Notieren Sie das nächste Prüfdatum auf dem Verbandskasten.
Komplettaustausch: Nach Ablauf der Sterilität sollte der gesamte Inhalt erneuert werden.
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Kosten und Bezugsquellen

ÖNORM V 5101 konforme KFZ-Verbandskästen sind überall erhältlich:
Neuanschaffung: Komplette Verbandskästen kosten zwischen 15 und 35 Euro.
Nachfüllsets: Für abgelaufene Sterilteile gibt es Nachfüllpakete ab 10 Euro.
Erhältlich bei: Apotheken, Sanitätsfachhandel, Automobilclubs (ÖAMTC, ARBÖ), Tankstellen, Baumärkte und Online-Shops.
Qualitätsunterschiede: Achten Sie auf ÖNORM-Konformität und CE-Kennzeichnung der Produkte.
Hinweis: Ab März 2028 werden ausschließlich Verbandskästen nach ÖNORM V 5101:2026 im Handel erhältlich sein.
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Unterschiede zwischen Fahrzeugklassen

Je nach Fahrzeugtyp gelten unterschiedliche Empfehlungen:
PKW und Kombi: ÖNORM V 5101 ist der Standard für alle Personenkraftwagen.
Transporter bis 3,5t: Ebenfalls ÖNORM V 5101, bei gewerblicher Nutzung eventuell erweiterte Anforderungen.
LKW über 3,5t: Oft werden zwei Verbandskästen empfohlen, einer in der Fahrerkabine, einer im Laderaum.
Busse: Spezielle Anforderungen je nach Personenzahl, meist mehrere Verbandskästen vorgeschrieben.
Wohnmobile: ÖNORM V 5101 als Minimum, oft sinnvoll mit Reiseapotheke zu ergänzen.
Motorräder: Für einspurige Kraftfahrzeuge gilt die ÖNORM V 5100, die ebenfalls am 15. März 2026 aktualisiert wurde (Übergangsfrist bis März 2028).
Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

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